Domain Recht
Nominet sperrt über 1.200 Domains
Nominet sperrt über 1.200 Domains
Die britische Domain-Verwaltung Nominet sieht sich derzeit mit
harscher Kritik konfrontiert: aufgrund des bloßen Verdachts
strafbarer Handlungen hat die Registry im vergangenen Dezember
über 1.200 Domains vom Netz genommen. Richterliche Beschlüsse
holte man nicht ein.
In einem Interview für das Online-Magazin out-law.com, einem
Angebot der international tätigen Rechtsanwaltskanzlei Pinsent
Masons, bestätigen Vertreter von Nominet, im Dezember 2009 auf
Bitte der britischen Polizei 1.219 .uk-Domains samt der dahin-
ter stehenden Webangebote dekonnektiert zu haben. "Wir wurden
von der Central E-Crime Unit, einer Abteilung des Metropolitan
Police Service, kontaktiert und gebeten, etwa 1.200 Domains
vom Netz zu nehmen, die in kriminelle Aktivitäten verstrickt
waren oder unter Verdacht hierzu standen", so Eleanor Bradley
von Nominet. Die Registry suspendierte daraufhin diese Inter-
netadressen, so dass weder die Inhalte darunter zu erreichen
waren noch die Domains erneut registriert werden konnten. Der
Vorgang führte zu erheblichem öffentlichem Aufsehen, da Nomi-
net auf bloßen Verdacht der Polizei hin gehandelt habe; briti-
sche Provider lehnen entsprechende Anfragen dagegen in der Re-
gel ab, sofern sie nicht durch einen gerichtlichen Beschluss
zur Sperrung verpflichtet werden.
Nick Wenban-Smith aus der Rechtsabteilung von Nominet erklärte
die Maßnahme mit Vertragsbrüchen durch die Domain-Inhaber; sie
hätten falsche Kontaktdaten angegeben. "Wer falsche oder veral-
tete Kontaktdaten angibt, ermöglicht uns entsprechende Unter-
suchungen und erlaubt es uns, die Domains zu suspendieren, bis
wir der Ansicht sind, dass die Dinge geklärt sind", so Wenban-
Smith. Er verteidigte Nominet gegen öffentliche Vorwürfe und
verwies darauf, dass besondere Umstände zu dieser Maßnahme ge-
führt hätten; so hätten die 1.219 Domains insgesamt lediglich
20 Leuten gehört, so dass ein gezielter Vertragsbruch offen-
sichtlich gewesen sei. Zwei der Domains wurden nach erneuter
Überprüfung inzwischen wieder konnektiert.
Hierzulande ist die DENIC eG im Fall von .de-Domains berech-
tigt, den Domain-Vertrag gemäß § 7 der Domain-Bedingungen zu
kündigen, wenn die gegenüber DENIC angegebenen Daten des Do-
main-Inhabers oder des administrativen Ansprechpartners falsch
sind. Die bloße Behauptung eines Dritten, es lägen falsche An-
gaben vor, oder einen einzelnen unzustellbaren Brief lässt die
DENIC jedoch in der Praxis nicht ausreichen. Fälle, dass DENIC
auf polizeilichen Hinweis ebenfalls eine Vielzahl von Domains
suspendiert hat, sind öffentlich dagegen nicht bekannt.
Quelle: out-law.com, eigene Recherche
Aktualisiert (Samstag, den 30. Januar 2010 um 20:14 Uhr)


