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Start Domain Recht Apple erstreitet vor NAF 16 Domains

PostHeaderIcon Apple erstreitet vor NAF 16 Domains

Donnerstag, den 28. Januar 2010 um 10:08 Uhr | Geschrieben von: Administrator | PDF | Drucken | E-Mail

Apple hat in zwei UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution
Policy) Verfahren 16 Domains erstritten, die Daniel Bejan regi-
striert hatte. Der ehemalige Domain-Inhaber startete daraufhin
auf Youtube eine Kampagne unter dem Titel "Boycott Apple!" -
und erhielt wenig Applaus.

Daniel Bejan registrierte die 16 Domains, unter denen man bei-
spielsweise macbookpro.com/.net/.org/.biz/.us, blueipod.com,
redipods.com und andere findet, zwischen 2006 und 2009. Apple
strengte am 16. und 23. November 2009 die UDRP-Verfahren vor
dem National Arbitration Forum (NAF) an. Daniel Bejan reagier-
te nicht darauf und entgegnete den Vorwürfen nichts. Panelist
James A. Carmody hatte so keinerlei Probleme, am 06. Januar
2010 in beiden Verfahren die Übertragung der fraglichen Domains
auf den Antragsteller anzuordnen.

Daraufhin rief Daniel Bejan am 12. Januar 2010 per Video dazu
auf, Apple zu boykottieren. In dem rund fünfeinhalb Minuten lan-
gen Film wendet er sich nicht gegen die Entscheidungen des NAF,
aber beklagt sich darüber, dass ihn Apple nicht zuvor kontak-
tiert, sondern gleich das UDRP-Verfahren angestrengt habe. Er
hätte Apple gerne die Domains gegeben. Das Verhalten Apples zei-
ge, dass mit dem Unternehmen heute etwas nicht stimme. Weiter
fragt er, was mit der Welt los ist und ob wir vergessen hätten,
wie man Menschen behandelt. Mit diesem Statement stößt Bejan
freilich nicht auf offene Ohren. Elliot Silver fragte in seinem
Weblog, was die Domainer-Gemeinde dazu meine. Die ist beinahe
einhellig der Ansicht, Bejan habe eine bewusste rechtswidrige
Kennzeichenrechtsverletzung begangen und sei als Krimineller
einzustufen; Mitleid zeigte sich nur vereinzelt.

Das Beispiel von Daniel Bejan, der behauptet, er habe keine Ah-
nung vom Markenrecht gehabt und nichts Böses gewollt, ist kein
Einzelfall. Markeninhaber und Registrare müssen sich tagtäglich
damit herumschlagen, dass Kennzeichenrechte verletzende Domains
gezielt oder unbewusst registriert werden. Dass Apple hier den
Weg über die UDRP gewählt hat, kommt dem Betroffenen noch zu
Gute, da ihm so keine Kosten entstehen. Ein zivilrechtliches
Verfahren vor den ordentlichen US-Gerichten hätte sicher zigtau-
sende Dollar Kosten verursacht. Die Ausrede, man habe nichts ge-
wusst, hilft auch in Deutschland nicht, wenn dem Domain-Inhaber
eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung ins Haus flattert.
Für eine Markenrechtsverletzung bedarf es keines vorsätzlichen
Handelns. Das Markenrecht greift auch, wenn man ohne Wissen und
Wollen die Rechte eines Dritten verletzt.

Die Übertragung der Domains von Daniel Bejan ist noch nicht ab-
geschlossen. Das Video auf Youtube ist dafür aber mittlerweile
nicht mehr verfügbar; es wurde vom Nutzer entfernt, lautet die
Meldung auf Youtube.


Quelle: elliotsblog.com, techcrunch.com, eigene Recherche

Aktualisiert (Samstag, den 30. Januar 2010 um 20:13 Uhr)

 

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